Page 3 - AGB abacab cloud solutions GmbH
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Schäden im Falle des Verzugs behält sich abacab ausdrücklich vor. Gegenüber
Kaufleuten bleibt der Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 355 HGB)
unberührt.
4. Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als
die Gegenforderung des Kunden rechtskräftig festgestellt wurde, unbestritten oder von
abacab anerkannt ist.
5. Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines
Insolvenzverfahrens), dass der Anspruch von abacab auf die Vergütung durch
mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, so ist abacab nach den
gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – ggf. nach Fristsetzung –
zum Rücktritt vom Vertrag bzw. Kündigung berechtigt.
§ 4 Einbeziehung von Nachunternehmern
abacab ist es gestattet bei der Erbringung der Vertragsleistungen Nachunternehmer
einzubeziehen. Der Einsatz von Nachunternehmern entbindet abacab nicht von der
Verpflichtung gegenüber dem Kunden zur vollständigen Vertragserfüllung.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden
1. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass in seinem Bereich die technischen
Voraussetzungen für die Erbringung der Vertragsleistungen durch abacab geschaffen
und aufrechterhalten werden, insbesondere hinsichtlich der eingesetzten Hardware und
Betriebssystemsoftware, der Verbindung zum Internet und der aktuellen
Browsersoftware.
2. Im Falle der Weiterentwicklung von Cloud betriebenen IT-Lösungen (§ 6) obliegt es dem
Kunden, die notwendigen Anpassungsmaßnahmen bei der von ihm eingesetzten IT-
Infrastruktur vorzunehmen.
3. Der Kunde wird Veränderungen hinsichtlich seines Geschäftssitzes sowie Änderungen
in der Rechtsform und den Haftungsverhältnissen unverzüglich anzeigen.
4. Eine etwaige Nicht- oder Schlechtleistung ist durch den Kunden innerhalb von zwei
Wochen zu rügen, andernfalls ist abacab berechtigt, Abhilfen zu verweigern. Dies gilt
nicht für nicht offensichtliche Nicht- oder Schlechtleistungen.

