Page 3 - AGB abacab cloud solutions GmbH
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Schäden  im  Falle  des  Verzugs  behält  sich  abacab  ausdrücklich  vor.  Gegenüber
                      Kaufleuten bleibt der Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 355 HGB)
                      unberührt.

               4.     Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als
                      die Gegenforderung des Kunden rechtskräftig festgestellt wurde, unbestritten oder von
                      abacab anerkannt ist.

               5.     Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines
                      Insolvenzverfahrens),  dass  der  Anspruch  von  abacab  auf  die  Vergütung  durch
                      mangelnde  Leistungsfähigkeit  des  Kunden  gefährdet  wird,  so  ist  abacab  nach  den
                      gesetzlichen  Vorschriften  zur  Leistungsverweigerung  und  –  ggf.  nach  Fristsetzung  –
                      zum Rücktritt vom Vertrag bzw. Kündigung berechtigt.



               § 4    Einbeziehung von Nachunternehmern

                      abacab ist es gestattet bei der Erbringung der Vertragsleistungen Nachunternehmer
                      einzubeziehen.  Der Einsatz  von  Nachunternehmern  entbindet  abacab  nicht  von  der
                      Verpflichtung gegenüber dem Kunden zur vollständigen Vertragserfüllung.



               § 5    Mitwirkungspflichten des Kunden

               1.     Der  Kunde  ist  dafür  verantwortlich,  dass  in  seinem  Bereich  die  technischen
                      Voraussetzungen für die Erbringung der Vertragsleistungen durch abacab geschaffen
                      und aufrechterhalten werden, insbesondere hinsichtlich der eingesetzten Hardware und
                      Betriebssystemsoftware,  der  Verbindung  zum  Internet  und  der  aktuellen
                      Browsersoftware.

               2.     Im Falle der Weiterentwicklung von Cloud betriebenen IT-Lösungen (§ 6) obliegt es dem
                      Kunden, die notwendigen Anpassungsmaßnahmen bei der von ihm eingesetzten IT-
                      Infrastruktur vorzunehmen.

               3.     Der Kunde wird Veränderungen hinsichtlich seines Geschäftssitzes sowie Änderungen
                      in der Rechtsform und den Haftungsverhältnissen unverzüglich anzeigen.

               4.     Eine etwaige Nicht- oder Schlechtleistung ist durch den Kunden innerhalb von zwei
                      Wochen zu rügen, andernfalls ist abacab berechtigt, Abhilfen zu verweigern. Dies gilt
                      nicht für nicht offensichtliche Nicht- oder Schlechtleistungen.
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