Page 5 - AGB abacab cloud solutions GmbH
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§ 7    Haftung

               1.     Schadens-     und    Aufwendungsersatzansprüche       des    Kunden     („Schadens-
                      ersatzansprüche“), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung
                      von  Pflichten  aus  dem  Schuldverhältnis,  unabhängig  davon  ob  vertraglicher  oder
                      vorvertraglicher Art, und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Ausdrücklich
                      ausgeschlossen ist die Haftung für indirekte oder Folgeschäden, wie zum Beispiel für
                      entgangenen      Gewinn     beim    Kunden      oder    Dritten   und     versäumte
                      Geschäftsangelegenheiten. Gleichermaßen ausgeschlossen sind Verluste, Schäden oder
                      Kosten,  die  dem  Kunden  seitens  dessen  Kunden  oder  anderer  Dritter  vorgehalten
                      werden können.


               2.     Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B. in Fällen des Vorsatzes, der groben
                      Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und
                      wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Verpflichtung, deren Erfüllung
                      die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf
                      deren  Einhaltung  der  Vertragspartner  regelmäßig  vertraut  und  vertrauen  darf).  Der
                      Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch
                      auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder
                      grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder
                      der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden
                      ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

               3.     Die  sich  aus  vorstehenden  Ziffern  1.  und  2.  ergebenden  Haftungsbeschränkungen
                      gelten auch bei einer Pflichtverletzung durch Personen, deren Verschulden abacab nach
                      gesetzlichen  Vorschriften  zu  vertreten  hat,  z.B.  Vertreter  und  Erfüllungsgehilfen.  Sie
                      gelten nicht, soweit abacab einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie hat.
                      Soweit die Haftung von abacab ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für
                      die  persönliche  Haftung  der  Angestellten,  Arbeitnehmer,  Mitarbeiter,  Vertreter  und
                      Erfüllungsgehilfen von abacab.

               4.     Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Besteller
                      nur zurücktreten oder kündigen, wenn abacab die Pflichtverletzung zu vertreten hat.
                      Ein  freies  Kündigungsrecht  des  Kunden  (insbesondere  gem.  §§  650,  648  BGB)  wird
                      ausgeschlossen.

               5.     Der Einwand des Mitverschuldens (§ 254 BGB) bleibt unberührt.

               6.     Schadensersatzansprüche verjähren 12 Monate nach gesetzlichem Verjährungsbeginn.

               7.     Für  den  Fall,  dass  Vertragsleistungen  von  unberechtigten  Dritten  aufgrund  eines
                      fahrlässigen oder vorsätzlichen Verschulden des Kunden  genutzt werden, haftet der
                      Kunde für dadurch anfallende Entgelte im Rahmen der zivilrechtlichen Haftung bis zum
                      Eingang des Kundenauftrages zur Änderung von Zugangsdaten oder der Meldung der
                      Nutzung durch einen unberechtigten Dritten.
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