Page 5 - AGB abacab cloud solutions GmbH
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§ 7 Haftung
1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden („Schadens-
ersatzansprüche“), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung
von Pflichten aus dem Schuldverhältnis, unabhängig davon ob vertraglicher oder
vorvertraglicher Art, und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Ausdrücklich
ausgeschlossen ist die Haftung für indirekte oder Folgeschäden, wie zum Beispiel für
entgangenen Gewinn beim Kunden oder Dritten und versäumte
Geschäftsangelegenheiten. Gleichermaßen ausgeschlossen sind Verluste, Schäden oder
Kosten, die dem Kunden seitens dessen Kunden oder anderer Dritter vorgehalten
werden können.
2. Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B. in Fällen des Vorsatzes, der groben
Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und
wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Verpflichtung, deren Erfüllung
die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf
deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf). Der
Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch
auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder
grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder
der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden
ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
3. Die sich aus vorstehenden Ziffern 1. und 2. ergebenden Haftungsbeschränkungen
gelten auch bei einer Pflichtverletzung durch Personen, deren Verschulden abacab nach
gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat, z.B. Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Sie
gelten nicht, soweit abacab einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie hat.
Soweit die Haftung von abacab ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für
die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und
Erfüllungsgehilfen von abacab.
4. Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Besteller
nur zurücktreten oder kündigen, wenn abacab die Pflichtverletzung zu vertreten hat.
Ein freies Kündigungsrecht des Kunden (insbesondere gem. §§ 650, 648 BGB) wird
ausgeschlossen.
5. Der Einwand des Mitverschuldens (§ 254 BGB) bleibt unberührt.
6. Schadensersatzansprüche verjähren 12 Monate nach gesetzlichem Verjährungsbeginn.
7. Für den Fall, dass Vertragsleistungen von unberechtigten Dritten aufgrund eines
fahrlässigen oder vorsätzlichen Verschulden des Kunden genutzt werden, haftet der
Kunde für dadurch anfallende Entgelte im Rahmen der zivilrechtlichen Haftung bis zum
Eingang des Kundenauftrages zur Änderung von Zugangsdaten oder der Meldung der
Nutzung durch einen unberechtigten Dritten.

