Page 6 - AGB abacab cloud solutions GmbH
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8. Für den Verlust von Daten haftet abacab insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht,
dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch
sicherzustellen, dass verlorene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt
werden können.
9. Eine Haftung nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.
§ 8 Vertragslaufzeit
1. Die Vertragslaufzeit bestimmt sich anhand der individuellen Vereinbarung mit dem
Kunden.
2. Unberührt bleibt das Recht jeder Vertragspartei, den Vertrag aus wichtigem Grund
fristlos zu kündigen. Zur fristlosen Kündigung ist abacab insbesondere berechtigt, wenn
der Kunde fällige Zahlungen trotz Mahnung nicht leistet oder die Bestimmungen des §
5 dieser AGB verletzt. Eine fristlose Kündigung setzt in jedem Fall voraus, dass der
andere Teil abgemahnt und aufgefordert wird, den vermeintlichen Grund zur fristlosen
Kündigung in angemessener Zeit zu beseitigen.
§ 9 Höhere Gewalt
Für den Fall höherer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbarer, von abacab nicht zu
vertretener Ereignisse, ist abacab berechtigt, die Ausführung der Vertragsleistungen
während der Zeit, in der dieses Ereignis jeweils andauert, auszusetzen und innerhalb
einer angemessenen Zeit nach dem Ende des Ereignisses zu erbringen. Zu den
vorgenannten Ereignissen zählen insbesondere auch währungs- und handelspolitische
Maßnahmen, Pandemien, Streik und Aussperrung, behördliche Anordnungen oder
Störungen der digitalen Infrastruktur. Nach Ablauf von 6 Monaten sind abacab bzw. der
Kunde berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise aufzuheben.
§ 10 Geheimhaltung
Der Kunde und abacab verpflichten sich, über alle im Rahmen der Vorbereitung,
Durchführung und Erfüllung des Vertrages zur Kenntnis gelangten vertraulichen
Vorgänge, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, strengstes Stillschweigen
zu bewahren und diese weder weiterzugeben noch auf sonstige Art zu verwerten. Dies
gilt gegenüber jeglichen unbefugten Dritten, auch gegenüber unbefugten Mitarbeitern
des Kunden oder abacabs, sofern die Weitergabe von Informationen nicht zur
ordnungsgemäßen Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen erforderlich ist. Im
Zweifelsfall werden sich der Kunde bzw. abacab vor einer solchen Weitergabe die
Zustimmung des anderen Teils erteilen lassen.

